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Allgemeine Mietbedingungen

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026. · Tuzla Car Rental — Tuzla Car Rental

1. Vertragsparteien

Vermieter: Tuzla Car Rental — Tuzla Car Rental

Adresse: , Bosnien und Herzegowina

JIB: ______________ (ausstehend)

Mieter: Die natürliche oder juristische Person, die die Buchung vornimmt und das Fahrzeug übernimmt.

2. Mietvoraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Gültiger Führerschein mit mindestens 2 Jahren Fahrpraxis
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kaution in Höhe von 500 KM

3. Buchung und Zahlung

Eine Buchung gilt als verbindlich nach Erhalt der E-Mail-Bestätigung. Der Mietbetrag ist bei Fahrzeugübernahme in bar zu entrichten, sofern nicht anders vereinbart.

Die Kaution von 500 KM wird wie folgt erhoben:

  • Barzahlung — Kaution wird bei Übergabe in bar bezahlt und bei Rückgabe in bar zurückerstattet.
  • Online-Buchung (PayPal) — 500 KM werden bei Fahrzeugübernahme vorübergehend blockiert und nach Rückgabe in einwandfreiem Zustand freigegeben.

Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. (17%).

4. Stornierungsbedingungen

Kostenlose Stornierung: Bis 7 Tage vor Abholung.

Spätstornierung (weniger als 7 Tage): Es kann eine Gebühr in Höhe eines Tagesmietpreises erhoben werden.

Nichterscheinen: Es wird eine Gebühr in Höhe eines Tagesmietpreises berechnet.

5. Kraftstoffregelung

Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und muss mit vollem Tank zurückgegeben werden (Voll-zu-Voll-Regelung). Fehlender Kraftstoff wird zum Marktpreis plus 20 KM Bearbeitungsgebühr berechnet.

6. Versicherung

Die Haftpflichtversicherung (TPL) ist im Mietpreis enthalten.

Die Vollkaskoversicherung (Super Casco) ist als optionale Zusatzleistung bei der Buchung erhältlich.

Die Versicherung deckt nicht ab: vorsätzliche Schäden, Schäden durch Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, Geländefahrten.

7. Haftung des Mieters

  • Schäden am Fahrzeug während der Mietdauer, die nicht von der Versicherung abgedeckt sind
  • Verkehrsstrafen und Bußgelder während der Mietzeit
  • Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder -dokumenten
  • Rückgabe des Fahrzeugs im gleichen Zustand wie bei Übernahme (abzüglich normaler Abnutzung)

8. Erlaubtes Fahrgebiet

Das Fahrzeug darf in Bosnien und Herzegowina sowie in folgenden Ländern genutzt werden:

Kroatien, Serbien, Montenegro, Slowenien, Nordmazedonien

Für Reisen in andere Länder ist eine schriftliche Genehmigung des Vermieters erforderlich.

9. Verbotene Nutzung

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Untervermietung des Fahrzeugs
  • Nutzung als Taxi oder für gewerblichen Transport
  • Geländefahrten
  • Rauchen im Fahrzeug
  • Transport von Haustieren ohne Genehmigung

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Föderation Bosnien und Herzegowina. Zuständiges Gericht ist das Gemeindegericht Kalesija, in zweiter Instanz das Kantonsgericht Tuzla.